Artikel-Schlagworte: „Berufsbild“
In Deutschland wurde 1969 das Bundesbildungsgesetz (BBiG) verabschiedet. Seit dem gibt es deutschlandweit einheitliche und überall anerkannte Regeln zur Berufsausbildung. Auch die abgelegten Prüfungen der Auszubildenden sind gleichwertig und anerkannt. In 2008 gibt es 351 anerkannte Ausbildungsberufe. Noch 1971 gab es beinahe doppelt so viele, nämlich 606 anerkannte Ausbildungsberufe. Das mag daran liegen, dass es so manches Berufsbild schlicht nicht mehr gibt. Die technischen wie rechtlichen Vorgaben und auch die Gegebenheiten bezüglich der Arbeitssicherheit haben sich so erheblich verändert, dass so mancher Beruf schlicht ausgestorben ist oder in andere, vielleicht sogar neue Berufsbilder übergegangen ist. Die Gesamtzahl der Ausbildungsberufe umfasst die Bereiche aus der Definition des BBiG, der HwO der Handwerkskammern und den Definitionen der schon vor BBiG-Inkrafttreten anerkannten Ausbildungsberufe. In vielen Berufen ist es nicht nötig, sich mit Kassen und Kassensystemen auszukennen. Doch in den meisten Berufen mit Kundenkontakt – zum Beispiel Verkäuferinnen und Verkäufer, Friseurinnen und Friseure, Gastronomie- und Hotelfachleute – ist der Umgang mit Bargeld, Registrierkassen, Netzwerkkassen und Kassensystemen erforderlich. So ist es auch sinnvoll, neben den Rahmenlehrplänen zusätzlich ergänzende betriebliche und überbetriebliche Ausbildungsgänge durchzuführen. Denn besonders, wenn eine neue Kassenanlage im Betrieb eingerichtet werden soll, ist es für alle Mitarbeiter wichtig, in das Kassensystem eingearbeitet zu werden. Doch besonderes Augenmerk sollte auch hier auf die Auszubildenden gelegt werden. Denn nicht nur in der Berufsschule wird nach neuestem Wissensstand gelehrt. Auch im Betrieb sollte auf Aktualität großer Wert gelegt werden. Denn sollte den jungen Mitarbeitern im Anschluss an die Ausbildung kein Arbeitsplatz geboten werden können, haben sie mit neustem Wissen die besten Möglichkeiten, einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Wenn die jungen Leute mit gutem Fachwissen des Berufs und über benötigte Zusatzgeräte wie Kassen, Computerkassen und so weiter ausgestattet sind, können sie dies natürlich auch an andere Mitarbeiter und Auszubildende weitergeben. Doch nicht nur Lehrlinge sollten neben den eigentlichen Ausbildungsinhalten weitere Fortbildungen in Anspruch nehmen. Auch Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung, besonders aber die angelernten Kolleginnen und Kollegen sollten darauf bedacht sein, ihr angeeignetes Wissen zu vertiefen und zu erweitern. Denn insbesondere im Bereich der Kassensysteme gibt es immer neues zu erfahren. Und wenn der Betrieb ohnehin aufrüstet, ist eine Weiterbildung der gesamten Belegschaft mit Publikumsverkehr unerlässlich. Also ist es auch in der Verantwortung des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zur Weiterbildung zu motivieren. Denn gut ausgebildete Mitarbeiter sind eine Wertanlage und sollten im eigenen Interesse von den Chefs gehegt und gepflegt werden. Auch Kassenhersteller tun sich gut daran, Ihre Produkte nicht nur zu bewerben und zu verkaufen. Sie sollten – und viele tun das ja auch – den Kunden Anwenderwissen mit auf den Weg geben und zum Beispiel Kurzlehrgänge zu den einzelnen Kassensystemen, Netzwerkkassen und Registrierkassen anbieten. Insbesondere dann, wenn ein Kunde sich neu ausstatten möchte, dürfen dies Informationsveranstaltungen dann gern auch kostenfrei oder zumindest kostengünstig für den Auftraggeber sein.
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